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Persönliche D&O
- Wann und wozu ?
Bei der Persönlichen D&O handelt es sich um eine D&O-Versicherung auf eigene Rechnung des versicherten Managers.
Sie ist zu empfehlen, wenn das Unternehmen selbst keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat bzw. keine D&O für ihre Manager abschließen will oder kann.
Sie stellt auch die persönliche Absicherungslösung dar für den Fall, dass z.B. dem Geschäftsführer einer Konzern-Tochtergesellschaft
die D&O-Versicherung des Hauptunternehmens nicht zugänglich gemacht wird oder vom Geschäftsführer/ Vorstand /Aufsichtsrat/Beirat die Firmen-D&O als für ihn persönlich als unzureichend angesehen wird, weil z.B.:
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zu viele Unternehmen mit für ihn nicht überschaubaren Risiken eingeschlossen sind, |
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die Firmen-D&O im Ausland nach dortigen Recht abgeschlossen wurde |
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oder hinsichtlich der Höhe der Deckungssumme nicht ausreichend ist. |
Die Persönliche D&O ist auch geeignet, dem Risiko vorzubeugen, dass die Deckungssumme der Firmen-D&O durch andere Schadenfälle verbraucht ist, oder dass der Manger bei Anfechtung des Firmen-D&O-Vertrages wegen unrichtiger Angaben bei Vertragsabschluss durch den Versicherer den Versicherungsschutz aus der Firmen-D&O- verliert, ohne für die fehlerhaften Angaben verantwortliche zu sein.
Rastor-Firmenpolicen sehen allerdings den Verzicht des Versicherers auf Anfechtung und Rücktritt in einem solchen Falle vor und schließen lediglich diejenigen Manager vom Versicherungsschutz aus, die für die Anzeige-pflichtverletzung verantwortlich waren bzw. denen diese bekannt war.
Risikoträger:
W.R. Berkley Europe AG,
Markel Insurance SE
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