Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter

RASTOR Assekuradeur für D&O- Cyber- und VSH-Versicherungen

Seit dem 1.August 2018 besteht für Verwalter fremden Mietwohnraums eine Versicherungspflicht für Vermögensschäden- wie zuvor schon für die Verwalter von Eigentumsobjekten nach dem WEG- mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 €, 2-fach maximiert.

RASTOR bietet eine Versicherungslösung auf der Berechnungsbasis von Wohneinheiten (WE) an, die sowohl für WEG-Verwalter, als auch für die Verwalter fremder und eigener Wohnimmobilien geeignet ist.

Neben günstigen Prämien sind als besondere Merkmale hervorzuheben:

  • Gewerbeeinheiten innerhalb von Wohnobjekten sind prämienfrei mitversichert.
  • Prämienfrei eingeschlossen ist ebenfalls der Versicherungsschutz für Vermögensschäden,
    die der VN durch Fahrlässigkeit mitversicherter Personen erlitten hat (Eigenschadendeckung).
  • Baubetreuung (auf rechtlichem und wirtschaftlichem Gebiet im rechtlich zulässigen Rahmen) kann mitversichert werden.
  • Sofern nur eigener Wohnraum verwaltet wird und daher eine VH-Versicherungspflicht nicht besteht
    (was zumeist bei Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Wohnungsbaugesellschaften der Fall ist),
    können auch Versicherungssummen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze angeboten werden.

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