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der Management - Versicherungskonzepte GmbH

Die Veranwortung des Managements und die Haftung der zuständigen Leiter von Unternehmen sind Fragen, die nicht nur in Aufsichts- und Beiratsgremien erörtert werden, sondern – besonders in Krisenzeiten – auch auf großes öffentliches Interesse stoßen.

Mit unseren weitreichenden Konzepten bieten wir Instrumente zur Eingrenzung der Risiken, die infolge von Managementfehlern für die Unternehmen und die verantwortlich handelnden Personen entstehen können.


Für Unternehmensleiter von Kapitalgesellschaften ist eine D&O-Versicherung schon allein wegen der strengen Haftungsregeln (für GmbH-Geschäftsführer z.B. nach § 43 HGB) unverzichtbar.

Dies gilt umso mehr, wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die verantwortlichen Führungskräfte ungewohnte Situationen entstehen, auf welche die Manager kurzfristig reagieren müssen. Dass bei den dann getroffenen Maßnahmen und Handlungen Fehler passieren können, liegt auf der Hand. Bei der Anmeldung von Kurzarbeit oder bei der Beantragung von Fördermitteln geschieht dies nicht selten. Wenn diese Fehler dann zu einem wirtschaftlichen Schaden für das eigene Unternehmen oder Dritte führen, ist regelmäßig ein D&O-Schadenfall gegeben.

Die aktuellen RASTOR-D&O-Deckungen berücksichtigen jeweils die gesamte gegenwärtige Rechtsprechung zu D&O-Schadenfällen. Die Bedingungen werden laufend überprüft und zeitnah zugunsten der Versicherungsnehmer angepasst. An diesen Leistungsverbesserungen nehmen auch die älteren Bedingungen durch die in diesen enthaltene Innovationsklausel automatisch teil. Demgemäß waren und sind z.B. Ansprüche nach § 64 GmbH-Gesetz bei RASTOR immer als D&O-Schadenfälle angesehen und behandelt worden.

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Assekuradeur für D&O-, Cyber und VSH-Versicherungen

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